|
Medienhüter werfen "Pastewka" Schleichwerbung vor
Kommenden Freitag (25. Januar) veröffentlicht Prime Video die neue Staffel von "Pastewka" (TV Wunschliste berichtete). Anlässlich des Starts befindet sich Bastian Pastewka derzeit auf Promotour - doch nun kommt die Serie auch in negativer Hinsicht in die Schlagzeilen. Eine bestimmte Folge der zurückliegenden Staffel wurde wegen Verdachts auf Schleichwerbung von der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) verboten. Konkret handelt es sich um die Episode "Das Lied von Hals und Nase". Die BLM stellte fest, dass die entsprechende Folge gegen das das Schleichwerbeverbot verstößt und untersagt Prime Video "mit sofortiger Wirkung", die Folge weiter auszustrahlen bzw. im Angebot zu lassen. Die Begründung der BLM: "Die gesamte Folge ist - vor allem in Bezug auf die Marke MediaMarkt - von häufigen und intensiven Darstellungen und Erwähnungen geprägt, die nicht programmlich-dramaturgisch begründbar sind." In der Tat spielen weite Teil der Handlung innerhalb einer MediaMarkt-Filiale - außerdem ist das Logo häufig deutlich erkennbar im Bild zu sehen. Auch darüber hinaus schreckte "Pastewka" nicht vor plakativer Produktplatzierung zurück. Obwohl die neuen Folgen nicht mehr im klassischen linearen Fernsehen laufen, sondern bei einem sogenannten "audiovisuellen Mediendienst auf Abruf", gilt auch dort das Schleichwerbeverbot des Rundfunkstaatsvertrags (RStV). Da die Amazon Instant Video Germany GmbH ihren Sitz in Bayern hat, ist die BLM für die Aufsicht über die Einhaltung der Werberegeln bei diesem Anbieter zuständig. Ein entsprechender Bescheid sei an Prime Video verschickt worden, doch noch ist die Folge abrufbar. Prime Video kann nun Widerspruch gegen die Entscheidung der BLM einlegen. 21.01.2019 - Glenn Riedmeier/TV Wunschliste Bild: Prime Video [www.wunschliste.de]
In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.
|