Nochmal kurz erklärt für alle unterdrückten Mimimi-Meinungsfreiheitskämpfer:
1. Meinungsfreiheit als Grundrecht ist primär ein Abwehrrecht gegen staatliche Repressionen.
2. Meinungsfreiheit ist kein uneingeschränktes Grundrecht. Meinungsfreiheit wird eingeschränkt durch einfache Gesetzgebung und findet ihre Grenzen auch dort, wo die Rechte anderer beeinträchtigt sind.
3. Daraus folgt unmittelbar: Meinungsfreiheit bedeutet nicht, seine Meinung unwidersprochen und/oder ohne jegliche Konsequenzen äußern zu können.
Konkret auf den vorliegenden Sachverhalt bezogen: Natürlich darfst du der Meinung sein, dass alle, die nicht deinen Vorstellungen entsprechen, unnormal sind, und diese Meinung auch äußern. Ich wiederum darf der Meinung sein, dass mich eine solche Geisteshaltung zutiefst anwidert, und diese Meinung ebenso äußern.
Ist doch im Grunde ganz einfach.
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 15.09.18 08:16.