tvforen.de - Die Fernsehdiskussionsforen
Die Fernseh-Diskussionsforen von
TV Wunschliste fernsehserien.de retro-tv
Startseite
Aktuelles Forum
Nostalgieecke
Film-Forum
Der Werbeblock
Zeichentrick-Forum
Ratgeber Technik
Sendeschluss!
Serien-Info:
Powered by wunschliste.de
Fragen, Antworten und Meinungen zum aktuellen Fernsehprogramm
Beschluss: Family TV und blizz müssen Sendebetrieb einstellen
geschrieben von: TV Wunschliste, 27.07.17 14:30
Es ist passiert: Die beiden Sender Family TV und blizz müssen den Sendebetrieb einstellen. In Folge eines Beschlusses der ZAK (Kommission für Zulassung und Aufsicht) sind die für die beiden Sender zuständigen Landesmedienanstalten aktiv geworden und haben nun entschieden, dass beiden Kanälen der ITV Media Group wegen mehreren Verstößen die Zulassung entzogen wird. Es ist das erste Mal überhaupt in Deutschland, dass eine Sendelizenz im laufenden Betrieb zurückgezogen wird.

Grund für diese bislang einmalige Maßnahme war laut der Landesanstalt für Kommunikation (LFK) "die Feststellung der fehlenden Zuverlässigkeit des Veranstalters, die auf der Prüfung unterschiedlicher Kriterien beruhte". So sei es bei Family TV "zu wiederholten Urheberrechtsverletzungen und zu Verstößen gegen medienrechtliche Bestimmungen" gekommen. Die für blizz zuständige Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) argumentiert mit vergleichbarer Begründung: "Private Rundfunkanbieter müssen bestimmte Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Der Entzug der Zulassung war zwingend, da nicht mehr alle Voraussetzungen vorlagen. So wurde u.a. ein nicht unerheblicher Teil von blizz mit Inhalten bestritten, für die der Anbieter keine Urheberrechte hatte."

Die ZAK wurde in einem konkreten Fall auf einen Verstoß gegen das Urheberrecht aufmerksam, nachdem der Sender ohne entsprechende Nutzungsrechte mindestens eine Filmbesprechung zu dem Film "Grand Budapest Hotel", wenn nicht sogar den kompletten Film gesendet hat. Es handelte sich um einen Verstoß gegen das Urheberrecht, da der Film ohne Einwilligung des Rechteinhabers ausgestrahlt wurde. Die weitere Untersuchung der Landesmedienanstalten hat nun ergeben, dass es sich nicht um einen Einzelfall gehandelt hat.

Timo Chris Storost, Geschäftsführer der ITV Media, wehrt sich gegen die Vorwürfe und gab in einer Pressemitteilung an, gegen die Beschlüsse rechtlich vorzugehen. Entsprechend habe man am Verwaltungsgericht Augsburg bzw. am Verwaltungsgericht Stuttgart bereits Rechtsmittel eingelegt. Zudem äußert er sich zu den Vorwürfen der Verstöße gegen das Urheberrecht. Demnach sei es "nicht, wie der äußere Anschein vermuten mag, willkürlich zu Ausstrahlungen ohne entsprechende Lizenzrechte gekommen". Stattdessen fielen "die strittigen Programme unter insgesamt zwei Verträge mit ausländischen Vertragspartnern, aus denen sich im Laufe der vergangenen Monaten aus Sicht beider Medienanstalten ergeben haben mag, dass diese beiden Lizenzgeber diese Programme nicht hätten weiter lizenzieren dürfen."

Die ITV Media habe "zu keinem Zeitpunkt an der Legalität oder Authentizität dieser Verträge gezweifelt. Erst mit Bekanntwerden von Beschwerden bzw. Einleitung eines Verwaltungsfahrens wurde es in Betracht gezogen, dass die betreffenden Vertragspartner wohl nie im Besitz der entsprechenden Rechte waren, so dass diese hätten weiter lizenzieren dürfen". Entsprechende Programme seien daraufhin seitens ITV Media aus dem Programm genommen worden. Weiter heißt es in der Mitteilung: "Die Medienanstalten prangern zudem auch an, dass die Rechtekette stets bis hin zum Produzenten zurückverfolgt werden müssten, zu jedem Zeitpunkt. Da sich teilweise Vertragspartner hier geweigert haben, diese wiederum offenzulegen, war es auch der ITV Media nicht möglich, die Rechtekette bis hin zum Produzenten zurückzuverfolgen und darzulegen."

Nach Ansicht von Timo C. Storost haben die Medienanstalten "die angeblichen Urheberrechtsverstöße weder dem Grunde, noch dem Umfang nach ausschöpfend ermittelt und ausreichend rechtssicher festgestellt. Weder die LFK, noch die BLM haben gewürdigt, dass die ITV Media im Verwaltungsverfahren umfassend mitgewirkt hat und die zivilrechtlichen Vertragsgrundlagen und die damit zusammenhängende Vorkorrespondenz offengelegt hat."

Darüber hinaus gab es bereits ein firmeninterne Umwandlung. Die ITV Media Group hat Anträge auf Anbieterfortsetzung durch das neu gegründete Unternehmen FBT-TV GmbH i.G. eingereicht. Unter diesem Dach sollen künftig die zwei Sender laufen. Als neue alleinige geschäftsführende Gesellschafterin wurde Karin Tatz ernannt, die zukünftig die Aufgabe der Veranstalterin der beiden Sender Family TV und blizz übernehmen wird. Die ITV Media wird dagegen zukünftig als technischer Dienstleister und Vermarkter tätig und die Online-Angebote der Sender betreuen.

Es bleibt abzuwarten, ob für Family TV und blizz noch Hoffnung besteht oder die Abschaltung nur noch eine Frage der Zeit ist. Wenn die Landesmedienanstalten nach einer nochmaligen Prüfung tatsächlich ihren Beschluss rückgängig machen sollten, wären zumindest Geldstrafen zu erwarten.

27.07.2017 - Glenn Riedmeier/TV Wunschliste
Bild: Family TV


[www.wunschliste.de]

Optionen: AntwortenZitieren
Betreff geschrieben von Datum/Zeit Zugriffe 
  Beschluss: Family TV und blizz müssen Sendebetrieb einstellen
TV Wunschliste 27.07.17 14:30 1502 
  Re: Beschluss: Family TV und blizz müssen Sendebetrieb einstellen
tomgilles 29.07.17 02:26 484 


In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.
Partnerseiten
Verantwortlich für den Inhalt der Forumsbeiträge ist der jeweilige Autor eines Beitrags.
Es gelten unsere Foren-Regeln | FAQ (Häufige Fragen)
Dieses Diskussionsforum basiert auf dem Phorum-System.