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Urteil: Böhmermanns Schmähgedicht bleibt größtenteils verboten
Es mittlerweile mehr als zwei Jahre her, seit Jan Böhmermann in seinem "Neo Magazin Royale" das berühmt-berüchtigte Schmähgedicht über den türkischen Staatschef Recep Tayyip Erdogan vorgetragen hat. Jahrelang beschäftigte der Fall die Gerichte. Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg urteilte nun, dass wesentliche Passagen des Gedichts weiterhin verboten bleiben. Bereits am 10. Februar 2017 hatte das Landgericht Hamburg entschieden, dass weite Teile des Schmähgedichts von Böhmermann verboten werden und nicht mehr veröffentlicht werden dürfen. Damit gab das Gericht der Klage Erdogans teilweise Recht. Er müsse die strittigen Passagen nicht hinnehmen, weil sie sein allgemeines Persönlichkeitsrecht im Kernbereich berührten. Dem türkischen Präsidenten war dies allerdings nicht genug: Er legte Berufung ein, weil er erzielen wollte, dass das komplette Gedicht verboten wird. Böhmermann legte seinerseits ebenfalls Berufung ein - mit dem Ziel, dass das gesamte Schmähgedicht weiter verbreitet werden darf. Das OLG lehnte mit seiner heutigen Entscheidung sowohl die Berufung Böhmermanns als auch die Erdogans ab. "Der Senat hält es für zweifelhaft, dass der angegriffene Beitrag als Kunst im Sinne des Grundgesetzes einzustufen ist", erklärte das OLG. Es fehle an der nötigen Schöpfungshöhe. "Satire kann Kunst sein, muss sie aber nicht." 15.05.2018 - Glenn Riedmeier/TV Wunschliste Bild: obs/ZDFneo/Ben Knabe [www.wunschliste.de]
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