Argus schrieb:
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> Bleiben wir doch bei den Fakten: Genau in einem
> einzigen Halbkanton namenes Appenzell Innerrhoden,
> in dem selbst heute nur 16 000 Leute wohnen,
> musste das Bundesgericht 1990 das Stimmvolk
> überstimmen. Dabei ging es einzig um Entscheide
> auf Regionalebene (über die Männer und Frauen in
> Deutschland übrigens bis heute nur beschränkt
> mitbestimmen dürfen), bei nationalen Wahlen und
> Abstimmungen durften auch jene paar Tausend Frauen
> aus Appenzell Innerrhoden seit 1971 mitmachen.
Dann bleiben wir bei den Fakten. Auf Kommunalebene wurde das erste Wahlrecht 1957 eingeführt.
Der erste Versuch das Wahlrecht in der ganzen Schweiz einzuführen, scheiterte 1959, weil die Volksabstimmung, bei der nur Männer abstimmten, nicht die nötige Mehrheit erhielt.
Danach kamen zumindest die einzelnen Kantone mal in die Gänge. Und erst 1971 gab es das komplette Wahlrecht.
In Finnland brachte die Regierung bereits 1906 ein entsprechendes Gesetz ein, in Deutschland war es 1918, die erste Wahl dann 1919.
> (Übrigens zu einer Zeit, in der Länder wie
> Frankreich, Österreich und Liechtenstein im
> Gegensatz zur Schweiz noch die Todesstrafe im
> Gesetz hatten - so von wegen Demokratien ohne
> Volksentscheide seien humaner ). Einzige Ausnahmen
> waren Appenzell Ausserrhoden (1989 -
> Volksentscheid; 50'000 Einwohner) und wie oben
> gezeigt Appenzeller Innerrhoden.
Genau genommen wurde die Todesstrafe in der Schweiz erst mit dem Inkrafttreten der neuen Bundesverfassung am 1. Januar 2000 offiziell abgeschafft, auch wenn die letzte Hinrichtung 1944 war.
Österreichs letzte Hinrichtung war 1950, 1968 strich man sie komplett aus dem Gesetz.
Frankreichs letzte Hinrichtung war 1978 und drei Jahre später wurde die Todesstrafe abgeschafft.
Für Deutschland habe ich keine konkreten Zahlen, was hauptsächlich am Dritten Reich liegt. Ich vermute mal, dass 1945 zuletzt hingerichtet wurde. Das Grundgesetz, das 1949 in Kraft trat, hat - wie wir wissen - keine Todesstrafe. Die letzte Hinrichtung auf deutschem Boden war 1951 bei Augsburg. Das waren die letzten Verurteilten aus den Prozessen zum Dritten Reich der Alliierten.
Bis auf Frankreich haben die Regierungen aller Länder das Gesetz zur Todesstrafe früher abgeschafft, als die Schweiz es geschafft hat über den Volksentscheid Frauen das Wahlrecht zu geben.
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 30.01.18 14:33.