|
Re: Beschluss: Family TV und blizz müssen Sendebetrieb einstellen
Sie berufen sich auf den alten Rechtsgrundsatz der Gutgläubigkeit (bona fides), der auch im Handelsrecht (also im Lizenzgeschäft) gilt sofern keine Sorgfaltsregeln verletzt wurden. Eigentlich müsste sich leicht feststellen lassen, wer in wessen Auftrag mit Filmrechten handeln darf und wer nicht. Mal sehen was die Richter sagen.
In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.
|