Nein, ausser ein paar Semester Zivilrecht habe ich mit Jura nichts am Hut :)
Totschlag hat mit Affekt nichts zu tun und setzt auch Vorsatz vorraus, Mord ist nur eine qualifizierte Form von Totschlag die auch niedere Beweggründe bedingt und die sind hier ganz klar nicht gegeben.
In einer echter Verhandlung wäre das ganze sicherlich deutlich komplizierter als in einem 90 Minuten Theaterstück, und ich denke da spielt die politische Komponente einer möglichen Gesetzesänderung auf öffentlichen Druck oder das Versprechen einer Blankobegnadigung eine größere Rolle als die tatsächliche Gesetzesauslegung.