Auch aufgrund des § 185 dürfte niemals verurteilt werden, da dieser Paragraf nicht dem Bestimmtheitsgebot entspricht und damit grundgesetzwidrig ist, wie auch einige andere Paragrafen des StGB. Jahrzehntelang hat man das ignoriert, aus ganz bestimmten Gründen, nun hat man den Salat.
Was die undifferenzierten Gesetzespatrioten angeht, so hat sich seit der NS-Zeit nicht viel geändert. Dass etwas nicht gleich Recht ist, nur weil es im Gesetz steht, geht vielen Deutschen noch immer nicht in den Kopf. Vielleicht mal Radbruch lesen.
Dass Merkel Gesetze gebrochen hat, steht außer Frage. Das haben bereits Verfassungsrechtler bestätigt. Was die Sache jetzt angeht, so hat sie ohne Not zumindest eine moralische Grenze überschritten und politisch großen Unfug getrieben.