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Re: Erdogan stellt persönlich Strafantrag gegen Böhmermann
faxe61 schrieb:
------------------------------------------------------- > Deswegen will die SPD jetzt ja den § 103 > entfernen lassen. > Quelle: 19:00 Uhr Nachrichten, Radio Bremen eins Das wäre ja wenigstens ein positives Resultat dieser Affäre. Dieser Parargraph erscheint mir in der Tat als Überbleibsel obrigkeitsstaatlicher Zeiten, als man noch wegen Majestätsbeleidigung einfahren konnte. Wer sich persönlich beleidigt fühlt, kann ja nach § 185 klagen. Warum Staatsoberhäupter einen besonderen Schutz vor Beleidigung genießen sollten, ist mir nicht verständlich. In einer Demokratie ist die Würde jedes Menschen gleich viel wert, ob Penner oder König. In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.
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