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Re: Erdogan stellt persönlich Strafantrag gegen Böhmermann
wolle64 schrieb:
------------------------------------------------------- > Für mich hat dieses Gedicht Kindergartenniveau. > Je derber die Kraftausdrücke sind, desto > drolliger soll es wohl sein. > Wenn dann der Eine oder Andere meint, er müsste > Strafanzeige erstatten, soll er doch. Nur sollte > sich die Kanzlerin da raushalten. Die Politik kann sich nicht daraus halten, wegen dem § 103 Strafgesetzbuch: wunschliste >Der Vorwurf lautet auf Beleidigung nach §185 des Strafgesetzbuches, das im Falle einer Verurteilung eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vorsieht. Die Staatsanwaltschaft gibt an, Erdogans Strafverlangen im bereits anhängigen Verfahren wegen Angriffs gegen Organe und Vertreter ausländischer Staaten (§ 103 Strafgesetzbuch) prüfen zu wollen. Auch die Zustimmung der Bundesregierung, deren Vertreter in den nächsten Tagen zusammenkommen, ist vonnöten, um ein Strafverfahren tatsächlich einzuleiten. Regierungssprecher Steffen Seibert stellte noch am Montag klar, die Freiheit von Kunst und Meinung in Deutschland sei für Kanzlerin Angela Merkel "weder nach außen noch nach innen verhandelbar" und ebenso unabhängig ihres persönlichen Geschmacks sowie von der Zusammenarbeit mit der Türkei in der Flüchtlingskrise.> Deswegen will die SPD jetzt ja den § 103 entfernen lassen. Quelle: 19:00 Uhr Nachrichten, Radio Bremen eins In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.
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