|
Medienaufsicht nimmt wieder Das Vierte ins Visier
Gleich zweimal hat Das Vierte im vergangenen Jahr die "Show zum Tag des Glücks" übertragen, in der für die Süddeutsche Klassenlotterie (SKL) geworben wird. In beiden Fällen wurde die Ausstrahlung der Show nachträglich von der Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) beanstandet, da gegen das Verbot der Werbung für öffentliches Glücksspiel verstoßen worden sei. Den inhaltsarmen Privatsender hat der erhobene Zeigefinger der Medienaufsicht bisher jedoch nicht davon abgehalten, die Lottoshow weiterhin tapfer im halbjährlichen Rhythmus auszustrahlen. So wiederholen sich die Ereignisse: Erwartungsgemäß hat die ZAK nun auch die SKL-Sendung vom 28. April 2012 beanstandet. Dabei haben sich die Kontrolleure die Mühe gemacht, genau mitzuzählen: Das Logo der SKL wurde 272 Mal eingeblendet, und die SKL wurde 34 Mal in der Moderation erwähnt. Eine Wiederholung der Sendung sowie die weitere Ausstrahlung von Fernsehwerbung für die SKL wurde einmal mehr untersagt. Gegen die Entscheidungen aus dem Vorjahr hatte Das Vierte Rechtsmittel eingelegt. Beide Verfahren sind zur Zeit noch beim Verwaltungsgericht Düsseldorf anhängig. Zusätzlich hat die ZAK auch Verstöße gegen die rechtlichen Vorgaben für Gewinnspiele im Vierten festgestellt. In drei Ausgaben der Sendung "The Hotline" von Februar und März 2012 wurde demnach Zeitdruck vorgetäuscht, außerdem wurden verschiedene Informationspflichten zu den Teilnehmerentgelten, Spielregeln und zum Ausschluss von Minderjährigen nicht erfüllt. "The Hotline" wurde mittlerweile eingestellt. 17.10.2012 - Michael Brandes/wunschliste.de Bild: Das Vierte [www.wunschliste.de]
In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.
|