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RTL wehrt sich gegen einstweilige Verfügung
RTL wehrt sich gegen eine einstweilige Verfügung, die das Landgericht Düsseldorf in einer Eilentscheidung gegen den Sender erwirkt hatte. Ein Düsseldorfer Arzt hatte jene Verfügung erwirkt, nachdem eine Reporterin der RTL-Sendung "Extra" in seiner Praxis heimlich Filmaufnahmen gemacht hatte. Dieses Material wurde in der Sendung ausgestrahlt, wobei der Arzt nach Ansicht des Gerichts nicht in ausreichendem Maße unkenntlich gemacht worden war. Die einstweilige Verfügung, die dem Sender am Montagabend zugestellt wurde, untersagt diesem zwar lediglich in Zukunft noch einmal Bild- und Tonaufnahmen in der gleichen Praxis zu machen. Bei Zuwiderhandlung müsste der Sender mit einer Strafe von 250.000 Euro rechnen. Doch RTL sieht in der Verfügung einen möglichen Präzedenzfall: "Wenn es bei dieser Entscheidung bliebe, wäre das eine nicht hinnehmbare Beschneidung der Rechte investigativ arbeitender Journalisten", sagte Sender-Sprecherin Heike Schultz. Außerdem sei die Entscheidung des Landgerichts ohnehin vorläufig gewesen und ohne Anhörung des Senders erfolgt. Der fragliche Beitrag wurde am 26. Juni in "Extra - Das RTL-Magazin" gezeigt. Darin verschrieb der jetzt als Kläger auftretende Arzt einer Reporterin, die sich als Patientin ausgab, scheinbar Beruhigungsmittel ohne vorherige, längere Untersuchung. Für seine richtigen Patienten war der Arzt offenbar leicht erkennbar. RTL hatte zunächst eine Unterlassungserklärung abgegeben, nach der das Material nicht erneut gezeigt werden sollte. Doch der Arzt erwirkte anschließend zusätzlich die nun erlassene Verfügung. 22.07.2009 - Ralf Döbele/wunschliste.de Quellen: Sat+Kabel/DWDL [www.wunschliste.de] In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.
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