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Re: GEH WÄHLEN
Das Problem liegt in der Verfassung. Der Bundespräsident hier hat kaum eine politische, vielmehr eine repräsentative Funktion, ähnlich dem König in einer parlamentarischen Monarchie. Daher ist eine Direktwahl zwar möglich, aber vollkommen uninteressant. Viel wichtiger ist, daß in dieser parlamentarischen Demokratie die Regierung kaum hinreichend kontrolliert werden kann, da die vom Volk gewählte Mehrheit des Bundestages die Regierung (Exekutive) einsetzt, deren Kabinettsmitglieder wiederum einen Sitz in diesem Parlament (Legislative) haben, dessen Abgeordnete de facto entgegen dem Grundgesetz nicht in ihrem Abstimmungsverhalten frei sind, sondern der sog. Fraktionsdisziplin unterworfen werden, ergo nur die Vorlagen der sich auf die Bundestagsmehrheit stützenden Regierung im eigenen Interesse abnicken. Nun soll auch noch die Einflußmöglichkeit des Bundesrates beschränkt werden, der sich als eigentliches Kontrollorgan der Regierung etabliert hat, obwohl ursprünglich im Grundgesetz nicht in diesem Umfang vorgesehen. Das "check and balance"- Prinzip der Gewaltenteilung als Basis der Demokratie wird dadurch gefährdet und Verständnis und Akzeptanz der Bevölkerung lassen gefährlich nach. Gelöst werden könnte dies durch eine demokratisch-präsidiale Verfassung, wie sie sich in den USA seit mehr als 2 Jahrhunderten bestens bewährt hat, indem die Bundesregierung, d.h. die vom Präsidenten geleitete Exekutive, alle 4 Jahre gewählt wird, die 1. Kammer des Parlaments (Repräsentanten- haus) komplett alle 2 Jahre, so daß sowohl durch diese "mid-term-elections" der Wähler ein entscheidendes Korrektiv gegenüber evtl. Fehlentwicklungen der Regierung besitzt als auch gleichzeitig mit den Präsidentschaftswahlen dieser gezwungen werden kann, sich mit entgegengesetzten Mehrheits- verhältnissen im Parlament auseinanderzusetzen. Ein Stabilisierungseffekt dagegen ergibt sich in der vor allem für außenpolitische Entscheidungen bedeutsamen 2. Kammer (Senat), in dem alle Bundesstaaten durch 2 Senatoren vertreten sind (wichtig bez. Föderalismus), wo alle 2 Jahre jeweils ein Drittel der Senatoren zur Neuwahl ansteht, die Rotation also im 6-Jahres- Rhythmus vonstatten geht. Ebenso erspart das Mehrheitswahlrecht eine politische Aufsplitterung und verhindert evtl. instabile Koalitionen. Dieses Wahlrecht bietet ein Maximum an Föderalismus und konsequente Umsetzung des Subsidiaritätsprinzips, ist leicht verständlich und genießt daher in der Bevölkerung fast uneingeschränkte Akzeptanz.
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