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"Super Nanny" verstößt gegen die Menschenwürde
geschrieben von: TV Wunschliste, 14.04.11 11:41
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat in ihrem Prüfbericht für das 1. Quartal 2011 insgesamt 32 Verstöße gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags festgestellt. Zwölf Fälle betreffen den Rundfunkbereich.

Bei der "Super Nanny" stellte die KJM einen Verstoß gegen die Menschenwürde fest. In einer von RTL um 20.15 Uhr ausgestrahlten Folge wurde das psychisch und physisch gewalttätige Verhalten einer Mutter gegenüber ihren zwei- und fünfjährigen Mädchen thematisiert. Vor laufender Kamera wurde gezeigt, wie die Mutter ihre fünfjährige Tochter anschreit, mit Schlägen droht, sie ignoriert und sie schließlich schlägt - ohne dass das Kamerateam eingreift. Diese Szenen sind insgesamt dreimal ausgestrahlt worden, darunter auch in einem Teaser, mit dem für die Sendung geworben wurde. "Das Kind wird in seinem sozialen Achtungsanspruch verletzt und zum Objekt der Zurschaustellung degradiert", urteilt die KJM. Die Folge wird daher als unzulässig beurteilt. Sie hätte nicht gesendet werden dürfen.

In vier Fällen stellte die KJM eine Entwicklungsbeeinträchtigung für unter 18-Jährige fest. Sendungen mit dieser Einstufung dürfen lediglich zwischen 23.00 Uhr und 6.00 Uhr ausgestrahlt werden. Betroffen ist unter anderem eine von AZ Media ab 22.50 Uhr im RTL-Programm gezeigte Sendung mit dem Titel "Die Frau, die Leiden schafft: Das Handwerk der Domina", die explizite Sado-Maso-Szenen in Nahaufnahme enthielt. Der Teleshoppingsender Jamba TV zeigte zwischen 6.10 Uhr und 7.30 Uhr Werbespots für Erotik-Dienste. Der FSK-18-Spielfilm "Alarmstufe: Rot" wurde von kabel eins ab 22.40 Uhr in einer ungekürzten Fassung ausgestrahlt. Tele 5 sendete den Actionfilm "Final Voyage - Kreuzfahrtsschiff auf Todeskurs" (FSK 18) ab 20.15 Uhr zwar in einer um zwei Szenen gekürzten Version, jedoch befand die KJM, dass diese Kürzung den Film mit seinen "vielen kaltblütigen und zynisch kommentierten Tötungsszenen nicht ausreichend entschärft".

In weiteren vier Fällen wurde eine Entwicklungsbeeinträchtigung für unter 16-Jährige festgestellt. Hier gilt eine Sendezeitgrenze von 22.00 bis 6.00 Uhr. Zu früh ausgestrahlt wurden zwei Episoden der "WildBoyz" (MTV, 21.30 Uhr), einem "Jackass"-ähnlichen Format, das von mutwilligen Selbstverletzungen und leicht nachahmbaren Mutproben lebt. Zwar wurde eine der Episoden von der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) mit Schnittauflagen für das Hauptabendprogramm freigegeben, der Sender hatte die Vorgabe jedoch nicht umgesetzt. Bei einer weiteren Folge hielt sich MTV ebenfalls nicht an die FSF-Bewertung, die die betroffene Episode erst ab 22.00 Uhr freigegeben hatte. Bemängelt wurde außerdem eine von VOX ab 20.15 Uhr ausgestrahlte "Spiegel TV - Reportage" mit dem Titel "Das Böse nebenan - Wenn Menschen zu Bestien werden", die teils drastische Gewaltdarstellungen in Bild und Ton enthielt. Dabei handelte es sich zum größten Teil um authentisches Material mit unmittelbarem Realitätsbezug. Der Pay-TV-Kanal MGM strahlte den Spielfilm "Brannigan - Ein Mann aus Stahl" ohne Vorsperre um 18.25 Uhr aus. Aufgrund der FSK-Freigabe ab 16 Jahren hätte der Film erst ab 22.00 Uhr gezeigt werden dürfen.

Für Sendungen, die die Entwicklung der unter 12-Jährigen beeinträchtigen könnten, ist eine Sendezeitgrenze von 20.00 Uhr bis 6.00 Uhr festgelegt. In diesem Bereich stellte die KJM drei Verstöße fest. Nicht zum ersten Mal betroffen ist die Sendung "talk talk talk". In einer im Tagesprogramm ausgestrahlten Folge wurde unter anderem die Homosexualität zweier Frauen thematisiert, die zum Zweck der Unterhaltung vorgeführt wurden. In der Moderation wurde auf Sprachfehler und mangelnde Intelligenz, die vermeintliche sexuelle Orientierung der Talkgäste und auf deren Aussehen verwiesen. Nach Ansicht der KJM könne die Sendung Kinder sozialethisch desorientieren. In einer von ProSieben um 19.00 Uhr ausgestrahlten Ausgabe von "Galileo" wurden Do-It-Youself-Möbel hergestellt. Zu diesem Zweck wurde ein geklauter Einkaufswagen zum Möbelstück umgebaut. Dass Erwachsene den Wagen entwenden, die eine Vorbildfunktion besitzen oder deren Handeln von Kindern seltener angezweifelt wird, erschwere laut KJM die Sachlage. Die Sendung konterkariere geltende Werte und Normen und liefere Anstoß zu einer Straftat. Aufgefallen ist ProSieben zudem noch mit dem Film "Harold und Kumar" (FSK 12), der "aufgrund unzähliger Zoten und Sexismen" nicht im Tagesprogramm hätte gezeigt werden dürfen.

14.04.2011 - Michael Brandes/wunschliste.de
Quelle: KJM; Bild: RTL


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