grizzly1965 schrieb:
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> Aber die 'Entschädigung' für ihre eigene
> Dummheit ist etwas fragwürdig.
>
Dafür gibt es keine Entschädigung. Warum auch? Der Film existiert und kann – bei Bedarf – auch sicher von jedem Volljährigen weiterhin ausgeliehen oder gekauft werden. Kekelli hat ihn weder verbieten noch seine Verbreitung untersagen lassen.
Die Entschädigung gibt es einzig und allein für die unangebrachte Nutzung des Materials und für die Persönlichkeitsverletzung. Mit anderen Worten: Wer einen Pornofilm macht, muss akzeptieren, dass dieser Film verbreitet wird. Aber er muss es nicht hinnehmen, wenn Material aus eben diesem Film zweckentfremdet wird, um die betreffende Person zu verfolgen und zu diskreditieren.