|
Der gläserne "DSDS"-Kandidat: SCHUFA-Auskunft und HNO-Attest
Die "Ausgburger Allgemeine" hat die auf rtl.de downloadbaren Teilnahmevereinbarung zwischen der Grund Light Entertainment GmbH, die "Deutschland sucht den Superstar für RTL produziert, und den Castingteilnehmern der Show studiert. Neu ist nicht nur der Passus, dass "DSDS"-Teilnehmer künftig nicht nur aus Deutschland, sondern - wunschliste.de berichtete - aus dem deutschsprachigen Raum kommen können. Neu ist auch, dass zum Recall geladene potentielle "Superstars" Grund Light Entertainment diverse Informationen ihre Person betreffend vorlegen müssen. "Sollte ich nach dem Casting zum Recall eingeladen werden, werde ich dem Produzenten schnellstmöglich auf eigene Kosten ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis, eine aktuelle SCHUFA-Bonitätsauskunft sowie ein allgemeinmedizinisches Attest, ein Attest eines HNO-Facharztes (beide Atteste nach Vorgabe des Produzenten) übersenden und einen gültigen Reisepass vorlegen", heißt der neue Passus, durch den der Produzent offenbar vorbeugen will, dass eventuelle "Überraschungen" erst im Laufe der Show ans Licht kommen. 11.08.2010 - Jutta Zniva/wunschliste.de Quelle: augsburger-allgemeine.de, rtl.de; Bild: RTL [www.wunschliste.de]
In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.
|