Warum es ARD und ZDF gibt .... einfach mal bei wikipedia nachsehen
Quote:
Nachdem das Bundesverfassungsgericht im 1. Rundfunk-Urteil vom 28. Februar 1961 das sogenannte „Adenauer-Fernsehen“, die Deutschland-Fernsehen GmbH, untersagt hatte und die volle Rundfunkkompetenz den Ländern zusprach, beschlossen die Länder im März 1961 unabhängig von den bisherigen Anstalten, eine zentrale gemeinnützige Fernsehanstalt des öffentlichen Rechts zu gründen. Am 6. Juni 1961 trat der Staatsvertrag über „eine gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts mit dem Namen: Zweites Deutsches Fernsehen“ als zwölfte Rundfunkanstalt zum 1. Januar 1962 in Kraft.
... außerdem sollten sich die Privaten mal um ihren eigenen Sendemist kümmern ...