"Nachdem Menowin Fröhlichs Anwalt in einem Schreiben zugesichert habe, dass der Sänger alle noch für Juli geplanten geplanten Auftritte (fünf an der Zahl) absolvieren wird, werde die Zusammenarbeit nun doch fortgesetzt. "
Dies wird er wohl jetzt nicht mehr einhalten können:
"Droht Menowin Fröhlich jetzt wieder der Knast? Stefan Rathgeber vom Amtsgericht Darmstadt bestätigt gegenüber der BILD: Herr Fröhlich muss für seine Restjugendstrafe wieder ins Gefängnis.
..."
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