Ich kann nur sagen, dass es hier in Schleswig Holstein NICHT nach Quadratmetern geht, sondern nach einem festgesetzten Grenzwert der Miete, und der ist in meinem Landkreis 232 EUR incl. Nebenkosten. Da kann die Wohnung so groß sein wie sie will, die Miete darf eben diesen Betrag nicht übersteigen. Nur bekommt man für diesen Betrag weder eine Wohnung wie meine noch eine Wohnung, wie Herr Dübel sie hat. Wenn ich mir hier so die Anzeigen in den Wochenendausgaben anschaue, dann bekommt man für das Geld nicht mal ne Ein-Zimmer-Wohnung mit Küche und Bad. Was natürlich bedeutet, dass die Arge eben NICHT die komplette Miete übernimmt.
An meinem vorherigen Wohnort hat die Arge sich vehement geweigert, die heizkosten zu übernehmen. Hier hab ich Stromheozung, und NUR DESHALB war die Arge bereit, einen teil (nicht alles) der Stromheizungsvorausszahlung zu tragen. Öl oder Gas hätte ich NICHT bezahlt bekommen...
Das sind Tatsachen - im Gesetz mag was anderes stehen, die Wirklichkeit unterscheidet sich davon aber teilweise sehr.
Auch ein sehr schönes beispiel ist die so genannte Eingliederungsvereinbarung, die man unterschreiben muss. Bei meiner früheren Arge in Baden Württemberg stand da nur drin, wozu ICH verpflichtet bin, nicht aber, wozu ich berechtigt bin. So wurde mir komplett vorenthalten, dass die Arge z.B. gegebenenfalls die Umzugskosten an einen neuen Wohnort zahlt. Hier in Schleswig Holstein werde ich sofort schriftlich darauf hingewiesen, dass mir ggf. Umzugskosten in Höhe von max. 2000 EUR gezahlt werden. Wieso unterscheidet sich das so? In manchen behörden hat man das gefühl, gar nichts zu bekommen und um alles betteln zu müssen, und andere Behörden weisen einen gleich auf das hin, was einem ggf. zusteht. Wenn Hartz bundesweit geregelt ist, MUSS es auch bundesweit einheitliche Umsetzungen dieser regelungen geben und es kann nicht jede behörde machen, was sie will. Hier ist erheblicher Nachholbedarf.
Der Lonewolf Pete