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Call-in-TV: Bußgeld für Das Vierte und Sat.1
Erstmals hat die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) Bußgelder gegen Fernsehsender verhängt, die gegen die neue Gewinnspielsatzung verstoßen haben. Betroffen sind Sat.1 und Das Vierte. Außerdem werde die ZAK gegen 9live sieben weitere mit Geldbußen geahndete Ordnungswidrigkeitsverfahren durchführen. Insgesamt 40.000 Euro Bußgeld muss Sat.1 wegen Verstößen im Rahmen seiner "Quiz Night" zahlen, Das Vierte ("Spiel mit mir", "CashQuizz") insgesamt 12.000 Euro. Bei "Quiz Night" habe es laut "ddp" "irreführende Äußerungen zur Anzahl der geschalteten Leitungen" zu beanstanden gegeben, bei "Spiel mit mir" die "unzulässige Vorspiegelung eines Zeitdrucks". Laut Prof. Dr. Norbert Schneider, ZAK-Beauftragte für Programm und Werbung, sei es "besonders ärgerlich", dass "einige Sender Wiederholungstäter sind und trotz intensiver Gespräche in der Vergangenheit nach wie vor die gleichen Verstöße begehen". Positiv zu bewerten sei, dass vor allem die Sender der RTL-Familie erkennen ließen, dass sie die Vorgaben der Gewinnspielsatzung ernst nähmen. 15.09.2009 - Jutta Zniva/wunschliste.de Quelle: ALM - Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten, Yahoo! Nachrichten/ddp; Bild: Das Vierte [www.wunschliste.de]
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