Was denn nun?
Spoonman schrieb:
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> wolle64 schrieb:
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> -----
> > Unter "frei empfangbar" verstehe ich
> > unverschlüsselt, und nichts anderes.
>
> Ja, bloß steht im Rundfunkstaatsvertrag eben
> nicht "frei empfangbar", sondern "tatsächlich
> empfangbar". Siehe §4, Absatz 1.
>
> [
www.ard-werbung.de]
> dia-perspektiven/Dokumentation/2016-1_Rundfunkstaa
> tsvertrag.pdf
Spoonman schrieb:
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> wolle64 schrieb:
> --------------------------------------------------
> -----
> > > Die müssen auf Sendern laufen, die in
> > mindestens
> > > zwei Dritteln aller Haushalte tatsächlich
> > > empfangbar sind. Ob und wie viel die
> Haushalte
> > > dafür bezahlen, ist nicht geregelt.
> >
> > Das würde auch für Sky gelten...
> > Kabel, Internet oder Sat hat doch wohl jeder.
>
> "Tatsächlich empfangbar" lautet die Formulierung
> im Rundfunkstaatsvertrag.
>
> § 4
> Übertragung von Großereignissen
> (1) Die Ausstrahlung im Fernsehen von Ereignissen
> von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung
> (Großereignisse)
> in der Bundesrepublik Deutschland verschlüsselt
> und gegen besonderes Entgelt ist nur zulässig,
> wenn der Fernsehveranstalter selbst oder ein
> Dritter
> zu angemessenen Bedingungen ermöglicht, dass das
> Ereignis zumindest in einem
frei empfangbaren und
> allgemein zugänglichen Fernsehprogramm in der
> Bundesrepublik
> Deutschland zeitgleich oder, sofern wegen
> parallel laufender Einzelereignisse nicht
> möglich, geringfügig
> zeitversetzt ausgestrahlt werden kann. [...] Als
> allgemein zugängliches
> Fernsehprogramm gilt nur ein Programm, das in
> mehr
> als zwei Drittel der Haushalte tatsächlich
> empfangbar
> ist.
>
> Gemeint ist damit aber wohl "tatsächlich
> nutzbar", also mit Bild und Ton. Für Sky gilt das
> nicht - die haben nur knapp 5 Mio. Abonnenten.
>
> Ob RTL & Co. mit HD+ und Freenet-TV die
> Zwei-Drittel-Grenze erreichen, bleibt abzuwarten.