wolle64 schrieb:
-------------------------------------------------------
> Unter "frei empfangbar" verstehe ich
> unverschlüsselt, und nichts anderes.
Ja, bloß steht im Rundfunkstaatsvertrag eben nicht "frei empfangbar", sondern "tatsächlich empfangbar". Siehe §4, Absatz 1.
[
www.ard-werbung.de]