wolle64 schrieb:
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> > Die müssen auf Sendern laufen, die in
> mindestens
> > zwei Dritteln aller Haushalte tatsächlich
> > empfangbar sind. Ob und wie viel die Haushalte
> > dafür bezahlen, ist nicht geregelt.
>
> Das würde auch für Sky gelten...
> Kabel, Internet oder Sat hat doch wohl jeder.
"Tatsächlich empfangbar" lautet die Formulierung im Rundfunkstaatsvertrag.
§ 4
Übertragung von Großereignissen
(1) Die Ausstrahlung im Fernsehen von Ereignissen
von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung (Großereignisse)
in der Bundesrepublik Deutschland verschlüsselt
und gegen besonderes Entgelt ist nur zulässig,
wenn der Fernsehveranstalter selbst oder ein Dritter
zu angemessenen Bedingungen ermöglicht, dass das
Ereignis zumindest in einem frei empfangbaren und
allgemein zugänglichen Fernsehprogramm in der Bundesrepublik
Deutschland zeitgleich oder, sofern wegen
parallel laufender Einzelereignisse nicht möglich, geringfügig
zeitversetzt ausgestrahlt werden kann. [...] Als allgemein zugängliches
Fernsehprogramm gilt nur ein Programm, das in mehr
als zwei Drittel der Haushalte tatsächlich empfangbar
ist.
Gemeint ist damit aber wohl "tatsächlich nutzbar", also mit Bild und Ton. Für Sky gilt das nicht - die haben nur knapp 5 Mio. Abonnenten.
Ob RTL & Co. mit HD+ und Freenet-TV die Zwei-Drittel-Grenze erreichen, bleibt abzuwarten.