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Hausfriedensbruch im Mietshaus
In einem Mietshaus hat eine Person einen Schlüssel für einen Kellerraum, jedoch handelt es sich nicht um den Kellerraum der betreffenden Person. Die Person betritt trotzdem den Kellerraum. Im Kellerraum befindet sich eine Überwachungskamera, was die Person jedoch nicht wusste. Diese Überwachungskamera kann die Person eindeutig identifizieren. Der rechtmäßige Inhaber des Kellerraums erstattet Strafanzeige.
Der Mann behauptet, irrtümlich den Kellerraum betreten zu haben, da er sich in der Tür geirrt habe, jedoch wird ihm nicht geglaubt. Es wurde nichts entwendet. Der Eindringling ist volljährig (auch kein Heranwachsender) und nicht vorbestraft. Hat jemand eine Ahnung, was er für eine Strafe erwarten könnte? Hatte jemand vlt. einen ähnlichen Fall schon mal mitbekommen? Die Thematik ist ja schon recht "alltäglich" (z. B. ein Vermieter, der ohne Erlaubnis in den Mietraum geht, das geschieht ja sicherlich immer mal wieder). Ich arbeite ja selbst in der Justiz, aber mit Straf hab ich so gar nix zu tun, wurde leider in der Ausbildung auch nur bzgl. des Verfahrensgangs etc. behandelt. War ja kein Jura-Studium :-) Danke euch :-)
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