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Re: Frage zum Beamtenrecht
geschrieben von: Dustin, 13.05.17 04:45
Ignoriert den Stinker, ihn dazu zu bringen nicht zu stinken ist nicht Aufgabe der Kollegen, ich würde Protokoll führen über alles, denn scheinbar ist der Geruch ja nicht das einzige Problem und dem direkten Vorgesetzten notfalls die Tür einrennen mit Beschwerden. Wenn sich nichts ändert einfach an die nächsthöhere Instanz wenden und sich dort über den Stinker UND den Vorgesetzten beschweren und immer den Personalrat hinzuziehen. Wenn man physisch (bzw. wegen des Gestanks ohysisch) unter der Situation leidet würde ich auch schamlos zum Arzt gehen, die Problematik schildern und mich deswegen krankschreiben lassen, den Grund für die Krankschreibung kann man später auch offenlegen und in die Besxhwerden mit einfließen lassen.

Vorgesetzte haben eine Fürsorgepflicht für ihre Mitarbeiter, wenn sie der nicht nachkommen kann man die Sache eskalieren lassen und letztendlich in Arbeitsverweigerungen treten (heißt im Klartext zu Hause bleiben und voll weiterbezahlt werden bis das Problem gelöst ist), nur sollte man dafaür natürlich einen Anwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen um sicherzustellen ob die Voraussetzungen für die Arbeitsverweigerung auch gegeben sind.

Nochmal, das Problem zu lösen ist Aufgabe der Vorgesetzten,"Hier ist Endstation" ist kein Argument.

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