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Die hanebüchenste Urteilsbegründung seit langer Zeit
geschrieben von: Anonymer Teilnehmer, 03.06.16 20:08
Vlt. hat ja jemand den Mordfall an dem Baby Leo mitbekommen. Jetzt gab es die Urteile, hier der Link:

[www.stuttgarter-nachrichten.de]

Ähnlich stand der Artikel auch auf der Startseite unseres Arbeitsintranets. Mich hat selten ein Satz, so wütend gemacht, wie dieser hier:

Die 25-Jährige war während des Gewaltexzesses des Vater im Schlafzimmer nebenan. Die Richter gingen davon aus, dass die Mutter von der Tat etwas mitbekommen hat. Sie habe aber damit gerechnet, dass der Vater dem Kind höchstens aus Ungeschicklichkeit weh tue. „Sie ist liegengeblieben, um zu zeigen, dass sie ihm vertraut“.


Das Baby hat über Stunden gelitten, sich wahrscheinlich die Seele aus dem Leib geschrien... wie kann man da rechnen, dass nur ein Missgeschick passiert ist? Wahrscheinlich gab es von der lieben Dame einige Krokodilstränen...

Das Urteil für den Mann ist natürlich genau richtig, aber was die Frau angeht, bin ich wirklich entsetzt. Aber mal sehen, wie es weitergeht. Die Staatsanwaltschaft wird sich damit sicherlich nicht zufrieden geben.

Ach, in solchen Fällen denk ich ja immer "Und so viele Paare wünschen sich von Herzen Kinder, und sowas muss Eltern werden..."



Das musste ich jetzt einfach loswerden... was denkt ihr?



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 03.06.16 20:09.

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