Wikki schrieb:
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>
> Und "rechtskräftig verurteilt" muss eben nicht in
> jedem Fall heißen, dass der Verurteile auch der
> Täter war.
Selten sowas Blödes gelesen.
Nee, stimmt, die Gerichte habe ja nur Laien da an der Arbeit, nicht etwa studierte Juristen mit jahrelanger Erfahrung. Und Gutachter, die in solchen Fällen hinzugezogen werden sind ja auch nur strunzdoofe Idioten von der Straße.
"Im Zweifel für den Angeklagten" - kennste, oder?
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 06.05.16 12:19.