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Verkehrsüberwachung und Rechtsprechung
hallo,
vermutlich hatten wir ähnliche Threads schon, vielleicht sogar von mir gestartet, aber aus aktuellem Anlass mache ich nochmal einen auf: in letzter Zeit habe ich häufiger neuartige Radarfallen gesehen, das sind so längliche lichtschrankenartige Teile, mit ca. vier Birnen nebeneinander. Gesteuert werden sie von Zivilfahrzeugen aus mit auswärigen Kennzeichen, offensichtlich drahtlos, wohl eher Kommune als Polizei. Als sie an der Umgehung standen, habe ich mich sogar drüber gefreut, weil da manchmal Typen mit 120 angerauscht kommen (bei Schild mit 70) und man keine Chance hat, auf die Umgehung draufzukommen, und wenn man dann hinter denen fährt, fahren die anschließend in etwas weniger ausgebauten Gegenden 70, wo 100 ist. Aber gestern standen sie an einer Stelle, wo auch schon mal öfter die Polizei steht. nämlich in einem mehr oder weniger verlassen Industriegebiet am Ortseingang bzw. - ausgang. Das fand ich dann ein wenig unpassend, zumal ich selber die zulässigen 50 wohl leicht überrschritten habe. ;-) Nun meine Fragen: Kann es sein, dass diese Dinger in zwei Fahrtrichtungen messen können, und das auch noch ohne zu blitzen? Und gibt es nicht eine Regelung, dass nur an Unfallschwerpunkten bzw. besonderen Gefahrenstellen wie Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern und Altersheimen? Im gleichen Zusammenhang las ich dann in meiner TV-Zeitschrift, dass jemand ein einmonatiges Fahrverbot bekommen hat, weil er "in einem kurzen Zeitraum" dreimal mit dem Handy telefoniert und zweimal 22 km/h zu schnell war, wofür er normalerweise kein Fahrverbot bekommen hätte, der Zeitraum hat es gemacht. Der Zeitraum betrug drei Jahre - das ist für mich nicht wirklich ein kurzer Zeitraum. Andererseits ärgere ich mich aber schon über Leute, die mit dem Handy telefonieren, dabei z.B. wegen ihrer "Abgelenktheit" die Fahrbahnmitte überfahren oder plötzlich langsamer werden etc. ...
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