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Mit 13 strafmündig?
Achtung: Ich möchte nur eine Frage stellen. Es möge bitte keine politische Diskussion entstehen, bitte nur die Frage beantworten ;-)
[www.ksta.de] Im Link steht unten etwas von "Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe". Und da blicke ich nicht durch. Ab 7 sind Minderjährige in Deutschland deliktsfähig, d. h., dass zivilrechtliche Ansprüche gegen sie geltend gemacht werden können (z. B. Beschädigung öffentlicher Anlagen etc.). Das ist aber dann natürlich von verschiedenen Faktoren abhängig (Reife etc.). Und hier wird ja weiter oben auch von zivilrechtlichen Ansprüchen geschrieben, aber unten eben von Freiheits- oder Geldstrafe. Und das verstehe ich nicht. Nach meinem Wissensstand ist man doch nach wie vor erst mit 14 strafmündig, oder? Vlt. stehe ich auf dem Schlauch - ich bedanke mich schon jetzt für eure Hilfe ;-)
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