Muss es nicht - man sollte sich nur darüber im Klaren sein, dass so etwas nicht einmal im "real existierenden" Sozialismus der DDR gefordert und umgesetzt würde.
Ich denke auch nicht, dass ein kategorisches Religionsverbot, oder gar ein kategorisches Kirchenverbot durch die Menschenrechte und das Grundgesetz abgedeckt wären. Und hier kommt dann der Knackpunkt: selbst Gesetze, die Religion und Kirche nicht explizit verbieten, die Ausübung aber praktisch unmöglich machten, dürften genauso wenig verfassungskonform sein.
In der Frage des assistierten Suizids hingegen hält man es wohl für normal, sowohl das Individualrecht darauf, wie auch das Recht auf Organisation vielleicht nicht direkt zu verbieten, aber in der Praxis nahezu unmöglich zu machen.
Das finde ich spannend. Schließlich betrifft beides Fragen, die auch die Grundfesten der Verfassung betreffen, und es ist doch irgendwie interessant, dass hier weniger "Parteisoldaten" abgestimmt und Gesetzentwürfe eingebracht haben, sondern ausgerechnet "Kirchensoldaten", deren Meinung und Abstimmungsverhalten man direkt aus der Nähe zur Kirche und irgendwelchen Laienposten in der Kirche ablesen kann.
Das ist der Witz daran.