Grundsätzlich ist es so, dass der Arbeitgeber die Kosten trägt, wenn ereinen Kandidaten zum Vorstellungsgespräch einlädt. Es sei denn er hat vorher eine Aussage darübr gemacht, dass er das nicht tut:
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arbeitgeber.monster.de]
Hier hab ich noch eine Auskunft eines Anwalts gefunden, ob ein Urlaubstag auch erstattet werden muss:
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www.hensche.de]
Quote
Verschiedene Meinungen gibt es darüber, ob der Bewerber auch seinen Zeitaufwand für das Vorstellungsgespräch ersetzt verlangen kann, etwa in Form des Verdienstausfalls, den er aufgrund der Anreise zum Vorstellungsgespräch erlitten hat. Gegen eine Ersatzfähigkeit aufgrund Verkehrsüblichkeit spricht, daß der Bewerber - jedenfalls dann, wenn er noch bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt ist - von seinem bisherigen Arbeitgeber bezahlte Freizeit zur Stellensuche verlangen kann (§ 629 BGB).
Diese Frage sollten Sie als Bewerber daher vorsichtshalber mit dem Arbeitgeber vor der Anreise zum Vorstellungsgespräch klären.
Hier steht auch, dass man Verdienstausfall nicht erstettet bekommt:
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www.das.de]
Quote
Verdienstausfall
Sollten Sie für den Vorstellungstermin einen Urlaubstag verbraucht haben oder Ihnen Verdienstausfall entstanden sein, haben Sie leider Pech. Auf Ersatz dafür haben Sie keinen Anspruch. Wenn Sie noch bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt sind, können Sie von diesem bezahlte Freizeit zur Stellensuche verlangen.
Das mit der bezahlten Freizeit für die Stellensuche gilt aber nur bei befristeten Verträgen oder wenn eine Kündigung schon feststeht.
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www.das.de]
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www.zeit.de]