|
Re: Verdrehte ausstrahlungszeiten...
hasendasen schrieb:
------------------------------------------------------- > Ich zitiere mal kurz die FSF: > > "Altersfreigaben der Freiwilligen Selbstkontrolle > der Filmwirtschaft (FSK) sind teilweise mit > Sendezeitbeschränkungen verknüpft (§ 5 Abs. 4 > Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ). Dabei gilt > Folgendes: > Freigabe ab 0 Jahren keine Sendezeitbeschränkung > Freigabe ab 6 Jahren keine Sendezeitbeschränkung > Freigabe ab 12 Jahren Sendezeitbeschränkung ab > 20.00 Uhr, wenn der Film an der Grenze zu einer > Freigabe ab 16 Jahren liegt > Freigabe ab 16 Jahren 22.00 Uhr und 6.00 Uhr > Keine Jugendfreigabe 23.00 Uhr und 6.00 Uhr" > > Filme, die eine Einstufung von FSK16 oder höher > haben, dürfen im Programm nicht vor 22 Uhr mit > Bewegtbildern beworben werden, sondern nur mit > Standbildtrailern. > > Dies gilt allerdings für die frei empfangbaren > Sender. Pay-TV scheint demnach über den > Jugendschutz abgesichert zu sein. eine ausnahme gibt es noch für arte. da ein deutsch-französischer sender, unterliegt er ebenfall nicht dem deutschen jugenschutz. hab mich manchmal gewundert, was die da so im nachmittagsprogramm brachten.
In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.
|