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Täterschutz? Die Persönlichkeitsrechte der Verbrecher sollen gewahrt bleiben
geschrieben von: Wilderer, 15.07.15 14:46
Im Juni gab die Polizei Fahndungsfotos zu zwei EC-Karten-Diebespaaren und der Klau-Tour einer Diebesbande heraus. Die Taten lagen einmal zwei, einmal drei und einmal sogar 5 Monate zurück.

Warum dauert es eigentlich so lange bis die Polizei mit Fotos nach Verbrechern fahndet? Warum werden solche Bilder so lange zurückgehalten, bis sich Zeugen vielleicht gar nicht mehr erinnern können?

Zwei Beispiele aus der Provinz:

(1) Am 11. Januar wurde ein Auto aufgebrochen und die darin befindliche Handtasche gestohlen. Mit der EC-Karte hob ein Diebespaar anschließend Geld ab. Obwohl Fahndungsfotos vorlagen, auf denen das Pärchen gut zu erkennen ist, dauerte es mehr als 5 Monate bis die Polizei die Fahndungsfotos an die Presse gab.

(2) Ähnlicher Fall, wo zwei junge Mädchen mit einer geklauten EC-Karte im März Geld vom Geldautomaten abhoben. Auch hier gibt es gute Fotos, auf denen die Frauen gut zu erkennen sind, deren Veröffentlichung aber erst nach Monaten erfolgte.

Warum dauert es so lange bis solche Bilder veröffentlicht werden?

„Jeder Mensch hat Persönlichkeitsrechte – auch ein mutmaßlicher Verbrecher“, erklärt der Polizeisprecher. Die Polizei würde wohl auch Fotos lieber schneller veröffentlichen. Allerdings braucht sie dafür eine richterliche Genehmigung. "Und bevor man die bei Verbrechen wie EC-Kartendiebstahl bekommt, muss die Polizei nachweisen, dass sie alle anderen Fahndungsmethoden ausgeschöpft hat. Und das kann eben dauern."
„Die Veröffentlichung eines Fotos stellt einen starken Grundrechtseingriff dar. Immerhin wird jemand aus der Anonymität in die Öffentlichkeit gezerrt“.
Wie schnell Fotos der Täter veröffentlicht werden, hängt letztlich von der Art des Verbrechens ab: Bei einem Mord erhält die Polizei in der Regel in wenigen Stunden vom Gericht die Genehmigung Fotos der Flüchtigen zu veröffentlichen.



PS. Die Fotos der EC-Karten Betrügerinnen (aus Bsp.: 2) gab die Polizei der Presse. Übrigens mit dem Hinweis, dass die Fotos nur einmal veröffentlicht werden dürfen, um die Persönlichkeitsrechte der Täterinnen zu wahren.

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Wilderer 15.07.15 14:46 963 
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Stahlnetz 15.07.15 16:10 415 
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Dustin 15.07.15 23:29 413 
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Stahlnetz 16.07.15 14:07 327 
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Lobster 16.07.15 14:31 259 
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Pete Morgan 17.07.15 01:13 294 
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