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Gesundheitswesen-Kenner anwesend? Recht auf Krankenakte ...
hi,
da mich das Googeln nur zu unterschiedlichen Antworten gebracht hat, die Frage an Beschäftige im Gesundheitswesen oder andere Spezialisten: darf ich mir meine Krankenakte vom Arzt geben lassen bzw. muss der Arzt sie mir geben? manche - offensichtlich auch Experten im Netz - sagen ja, manche sagen nein, manche sagen, ja, aber nur (kostenpflichtige) Kopien ... Die Sache ist die: Lange Zeit war ich bei einem Augenarzt in einer Gemeinschaftspraxis, dann hat er die die Gemeinschaftspraxis verlassen und seine Patienten samt Akten in seine neue Praxis mitgenommen, auch ich bin ihm treu geblieben. Nun hat er aber seine Einzelpraxis aufgegeben und ist in den Ruhestand, die Akten hat er an die Gemeinschaftspraxis zurückgegeben. Bei beiden Vorgängen wurden die Patienten nicht groß um Erlaubnis gefragt, was vermutlich auch zu aufwändig gewesen wäre und irgendwo müssen die AKten ja schließlich untergebracht werden. Das scheint mir also eh noch ein Sonderfall zu sein, weil "der Arzt", von dem im Netz bei den Antworten die Rede ist, als solcher ja gar nicht mehr praktiziert. In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.
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