Migge schrieb:
-------------------------------------------------------
> Darf ich, die ich einen Pädophilen erlebte,
> wenigstens sagen, dass er für mich ein Monster
> ist (war)?
> [...]
> Euer Täterschutz ist völlig daneben.
Nein, unser Schutz ist nicht "daneben", weil er kein "Täterschutz" ist. Du verwechselst Veranlagung mit Täterschaft. Hier spricht sich keiner (falls ich nichts übersehen habe) für einen Schutz von Straftätern aus. Doch Pädophilie ansich ist kein Verbrechen, ein Verbrechen ist nur Kindesmissbrauch in jeglicher Form (also auch der Erwerb von pornografischem Material mit Kindern, die dadurch zu Opfern gemacht werden).
Dass jemand vom Anblick eines Kindes erregt wird, sucht er sich nicht aus. Und Kopfkino schadet niemandem. Das Problem: Diese Menschen sind absolut in der Zwickmühle: Sie haben eine sexuelle Vorliebe, die nicht nur beim Ausleben geächtet wird, sondern bereits, sobald jemand davon erfährt. Das heißt, sie können sich nicht einmal outen, weil sie das ein für allemal zu gesellschaftlichen Außenseitern macht.
Mir tun Menschen mit diesem Schicksal sehr leid. Das heißt aber nicht, dass ich pädophlie Straftäter schütze oder entschuldige. Ich wehre mich nur gegen die Ächtung von Menschen, die, ohne jemals eine Straftat begangen zu haben, als Täter oder Monster abgestempelt werden. Im Gegenteil: Jeder, der es schafft, mit dieser sexuellen Vorliebe ein Leben lang nicht zum Täter zu werden, ist für mich ein Held. Und wer behauptet, Pädophile seien per sé Monster, ist potenziell mitschuldig, wenn Betroffene aus Angst vor der Entdeckung keine professionelle Hilfe suchen und damit vielleicht tatsächlich irgendwann zu Tätern werden.