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Re: Annmerkung zum Beruf des Rechtsanwalt
Swifty Morgan schrieb:
------------------------------------------------------- > Tatsache ist, dass Höchststrafen so gut wie nie > ausgesbrochen werden, man macht sich mehr Sorgen > darum, dem Täter nicht zu sehr das Leben zu > verschandeln und eine schnelle Rehabilitierung zu > ermöglichen, als um das Opfer das nicht selten > sein ganzes Leben darunter zu leiden hat. Tatsache ist, dass Strafe zwei Funktionen erfüllt: - Generalprävention, den Schutz der Allgemeinheit und das Vertrauen, dass negative Verhaltensweisen bestraft werden - Spezialprävention, Täter soll davon abgehalten werden die Tat erneut zu begehen und wenn die Möglichkeit besteht resozialisiert werden Strafe kann und wird niemals dazu dienen das Opfer glücklich zu machen. Das kann sie nicht. Keine Strafe kann ein Opfer wieder lebendig machen. Für die meisten Opfer zählt, dass der Täter hinter Gittern ist. Doch keine Strafe der Welt nimmt einem Opfer oder im Todesfall den Angehörigen den Schmerz und wie gesagt, das ist nicht ihre Aufgabe. Selbstjustiz ist auch keine Lösung. > Die heutige Rechtslage ist für einen Täter > günstiger als das Recht von Opfern. Wenn jemand > kaltblütig einen anderen ermordet bekommt er > vielleicht 15 Jahre aufgebrummt, wenn er > pflegeleicht ist und sich gut führt, ist er nach > sechs oder sieben Jahre wieder draußen. Sein > Opfer ist aber für immer Tod. Sein Opfer ist auch noch tot, wenn der Täter selbst tot ist. Lebenslänglich bedeutet mindestens 15 Jahre und in besonderen Fällen kann die Schwere der Schuld festgestellt werden, das bedeutet zudem Sicherheitsverwahrung. Jeder Fall ist individuell zu behandeln. 15 Jahre sind eine lange Zeit, in der sich Menschen durchaus ändern können. In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.
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