tvforen.de - Die Fernsehdiskussionsforen
Die Fernseh-Diskussionsforen von
TV Wunschliste fernsehserien.de retro-tv
Startseite
Aktuelles Forum
Nostalgieecke
Film-Forum
Der Werbeblock
Zeichentrick-Forum
Ratgeber Technik
Sendeschluss!
Serien-Info:
Powered by wunschliste.de
Off Topic - Alles, was woanders nicht passt (auch ohne Fernsehbezug)
Re: Annmerkung zum Beruf des Rechtsanwalt
geschrieben von: Kate, 17.09.14 10:50
Swifty Morgan schrieb:
-------------------------------------------------------
> Tatsache ist, dass Höchststrafen so gut wie nie
> ausgesbrochen werden, man macht sich mehr Sorgen
> darum, dem Täter nicht zu sehr das Leben zu
> verschandeln und eine schnelle Rehabilitierung zu
> ermöglichen, als um das Opfer das nicht selten
> sein ganzes Leben darunter zu leiden hat.

Tatsache ist, dass Strafe zwei Funktionen erfüllt:
- Generalprävention, den Schutz der Allgemeinheit und das Vertrauen, dass negative Verhaltensweisen bestraft werden
- Spezialprävention, Täter soll davon abgehalten werden die Tat erneut zu begehen und wenn die Möglichkeit besteht resozialisiert werden

Strafe kann und wird niemals dazu dienen das Opfer glücklich zu machen. Das kann sie nicht. Keine Strafe kann ein Opfer wieder lebendig machen.
Für die meisten Opfer zählt, dass der Täter hinter Gittern ist. Doch keine Strafe der Welt nimmt einem Opfer oder im Todesfall den Angehörigen den Schmerz und wie gesagt, das ist nicht ihre Aufgabe.
Selbstjustiz ist auch keine Lösung.


> Die heutige Rechtslage ist für einen Täter
> günstiger als das Recht von Opfern. Wenn jemand
> kaltblütig einen anderen ermordet bekommt er
> vielleicht 15 Jahre aufgebrummt, wenn er
> pflegeleicht ist und sich gut führt, ist er nach
> sechs oder sieben Jahre wieder draußen. Sein
> Opfer ist aber für immer Tod.

Sein Opfer ist auch noch tot, wenn der Täter selbst tot ist.
Lebenslänglich bedeutet mindestens 15 Jahre und in besonderen Fällen kann die Schwere der Schuld festgestellt werden, das bedeutet zudem Sicherheitsverwahrung.

Jeder Fall ist individuell zu behandeln. 15 Jahre sind eine lange Zeit, in der sich Menschen durchaus ändern können.

Optionen: AntwortenZitieren
Betreff geschrieben von Datum/Zeit Zugriffe 
  Annmerkung zum Beruf des Rechtsanwalt
Anonymer Teilnehmer 14.09.14 18:58 776 
  Re: Annmerkung zum Beruf des Rechtsanwalt
seventy 14.09.14 19:30 336 
  Re: Annmerkung zum Beruf des Rechtsanwalt
Anonymer Teilnehmer 14.09.14 19:51 338 
  Re: Annmerkung zum Beruf des Rechtsanwalt
WilliWinzig 14.09.14 20:30 345 
  Re: Annmerkung zum Beruf des Rechtsanwalt
Anonymer Teilnehmer 14.09.14 20:46 265 
  Re: Annmerkung zum Beruf des Rechtsanwalt
Knurpsel 14.09.14 20:53 338 
  Re: Annmerkung zum Beruf des Rechtsanwalt
Blondino 14.09.14 21:22 293 
  Re: Annmerkung zum Beruf des Rechtsanwalt
Matalo 14.09.14 21:38 349 
  Re: Annmerkung zum Beruf des Rechtsanwalt
Kate 15.09.14 00:05 299 
  Re: Annmerkung zum Beruf des Rechtsanwalt
LouZipher 15.09.14 00:13 281 
  Re: Annmerkung zum Beruf des Rechtsanwalt
Stahlnetz 15.09.14 11:38 316 
  Re: Annmerkung zum Beruf des Rechtsanwalt
Anonymer Teilnehmer 16.09.14 21:48 242 
  Re: Annmerkung zum Beruf des Rechtsanwalt
Blondino 16.09.14 22:00 238 
  Re: Annmerkung zum Beruf des Rechtsanwalt
Anonymer Teilnehmer 16.09.14 22:05 228 
  Re: Annmerkung zum Beruf des Rechtsanwalt
Blondino 16.09.14 22:44 228 
  Re: Annmerkung zum Beruf des Rechtsanwalt
Knurpsel 17.09.14 04:44 296 
  Re: Annmerkung zum Beruf des Rechtsanwalt
sulka 17.09.14 08:44 277 
  Re: Annmerkung zum Beruf des Rechtsanwalt
Kate 17.09.14 10:50 429 


In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.
Partnerseiten
Verantwortlich für den Inhalt der Forumsbeiträge ist der jeweilige Autor eines Beitrags.
Es gelten unsere Foren-Regeln | FAQ (Häufige Fragen)
Dieses Diskussionsforum basiert auf dem Phorum-System.