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Re: Annmerkung zum Beruf des Rechtsanwalt
Swifty Morgan schrieb:
------------------------------------------------------- > Wenn jemand > kaltblütig einen anderen ermordet bekommt er > vielleicht 15 Jahre aufgebrummt, wenn er > pflegeleicht ist und sich gut führt, ist er nach > sechs oder sieben Jahre wieder draußen. Kaltblütiger Mord gibt, bei Erwachsenen, immer lebenslänglich. Das ist im Gesetz so festgeschrieben. Die Mindesthaftdauer ist 15 Jahre. Da bringt auch das allerbeste Benehmen keine Verringerung. 1-mal bearbeitet. Zuletzt am 17.09.14 04:56. In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.
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