>>Seit Jahren haben die Kölner Wirte auch auf ihren Speisekarten,-engl/deutsch-dahin gehend drauf
hingewiesen,das "nen halven Hahn"kein Brathähnchen ist,sondern ein Roggenbrötchen,mit einer dicken Scheibe Käse,und viel Senf drauf.
Denn wenn ein inländischer Tourist,vorzugsweise aus der Heimat des "Maaschendraahtsounds"
statt einem für ihn zu erwartenden "Broiler",tatsächlich so etwas serviert bekommt,könnte ich
mir lebhaft vorstellen,das dies zu gewissen Diskussionen geführt hat.>>
Dazu gab es vor ca. 25 Jahren die ersten Gerichtsverfahren - kein Witz.