Ab einem gewissen Gewicht sollte man darauf achten, auf was man sich setzt. Ich bin wirklich nicht schwer, aber auf manch dünnes Toilettendeckelchen würde ich mich auch nicht draufsetzen. Der Versicherer ist berechtigt, bei grober Fahrlässigkeit seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Ob es sich in diesem Fall um grobe Fahrlässigkeit handelt, kann ich von hier aus nicht beurteilen, ich kenne Freundin und Deckelchen nicht persönlich ;-)