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Re: Hartz 4 Empfänger-Erbschaft
Das kann man pauschal leider nur schwer beantworten, Rosalia, weil dabei sehr viele Faktoren eine Rolle spielen und es immer auf den individuellen Einzelfall ankommt, egal ob der Fall nun über das SGB II oder über das SGB XII abgewickelt wird (beides Hartz IV). Die Größe des Hauses ist hierbei z.B. ein ganz wichtiger Faktor, hinzu kommt aber auch noch, ob der Hartz IV Empfänger alleine lebt oder verheiratet ist, ob Kinder oder andere Personen in der Gemeinschaft leben usw.
Üblicherweise ist es ja so, daß ein Antragsteller bereits vor den Hartz IV Bezügen in einem Haus oder einer Eigentumswohnung lebte und diese vom Amt unter bestimmten Voraussetzungen als Schonvermögen angesehen werden müssen. Einem Ehepaar (ohne Kinder) wird z.B. ein schlichtes Haus von max. 110 m² Wohnfläche zugestanden, einer Einzelperson etwa 60 m². Da es so kleine Häuser heutzutage aber kaum noch gibt, nutzt es einem Single praktisch nur dann etwas, wenn er in einer kleinen Eigentumswohnung dieser Größenordnung lebt. Erbt nun jemand ein Haus während der laufenden Hartz IV Bezüge, wirft das zunächst mal die Frage auf, von welchem Erblasser es kommt. Sind es die Eltern, fällt dafür im Normalfall ja keine Erbschaftssteuer an, kommt die Hütte aber von einer reichen Erbtante, will der Fiskus natürlich seinen Obolus. Aber noch weitere nicht unerhebliche Kosten laufen auf, denn ein Notar muß gegen Vorlage des Erbscheins beim Amtsgericht die Umtragung im Grundbuchamt veranlassen. Das zahlt natürlich nicht die Stütze, und ein Hartz IV Empfänger kann diese Summen meist gar nicht selber aufbringen. Von daher wird es in den meisten Fällen darauf hinauslaufen, daß die freudige Erbschaft versilbert werden muß. Und noch ein weiterer Fakt wird bei Immobilien gerne übersehen: Die in Deinem Fall genannten 200.000,- Euronen sind ja lediglich der theoretische Wert, auch dann, wenn er von einem Gutachter festgelegt wurde. Darauf geben die Banken aktuell nicht mal mehr einen Kredit, wenn man kein entsprechendes Einkommen oder andere Sicherheiten hat! Der Immobilienmarkt ist leider völlig übersättigt; würde das gute Erbstück dort nun angeboten werden, dürfte der tatsächliche Verkaufspreis - je nach Lage und Zustand des Objekts - vermutlich nur zwischen 150.000,- und max. 170.000,- Euronen erzielen. Der Wert einer Immobilie ist immer nur so hoch, wie jemand bereit ist dafür auch zu zahlen... Gruß Stahlnetz Die Erinnerung ist das einzige Paradies, aus dem man nicht vertrieben werden kann In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.
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