Re: Ohne Grund des Elektromarkts verwiesen
"Die Sendung mit der Maus", besonders für Malko:
- Demokratie:
das Ideal einer durch die Zustimmung der Mehrheit der Bürger und deren Beteiligung legitimierten Regierungsform, der „Volksherrschaft“.
- Rechtstaat:
ein Staat, der die Staatsgewalt an das „Recht“ bindet.
Dein Beschwerdebürger hat demnach auch in einer "guten Diktatur" das Recht, gegen einen Ladenchef zu klagen und Recht zu bekommen, solange die Gesetze dazu vorhanden sind und eingehalten werden. Er hat nur absolut keine Chance, diese Gesetze mitzugestalten. Umgekehrt kann es jemandem in einer "schlechten Demokratie" verwehrt sein, selbst grundsätzliche Rechte einzuklagen, weil sie eben für den Großteil der Bevölkerung nicht so wichtig sind, als dass sie implementiert werden sollten.
Also lass uns bitte in diesem Zusammenhang nur von "Rechtsstaat" reden - wenn überhaupt.
- Verbraucherschutz:
die Gesamtheit der Bestrebungen und Maßnahmen, die Menschen in ihrer Rolle als Verbraucher von Gütern oder Dienstleistungen schützen sollen.
- Hausrecht:
in Deutschland vor allem mit dem Begriff Hausfrieden und der Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 Grundgesetz verbunden. Das Hausrecht steht auch Gewerbebetrieben auf ihrem Grundstückseigentum oder -besitz zu. (Da sich der Vorfall in Osnabrück ereignet hat, gehe ich vom deutschen Recht aus. Sollte Deiner Meinung nach Osnabrück in Luxemburg liegen, hätte ich ein Problem - dann wären wir Landsleute.)
Im vorliegenden Fall geht as aber nicht darum, dass ein Mensch geschützt werden muss. Die betreffende Person hat lediglich nicht die Möglichkeit, in einem bestimmten Laden ein Produkt einzukaufen. Sie kann überall sonst weiterhin einkaufen. (Im übrigen gilt Vertragsfreiheit: Wenn diese Person mit einem Produkt zur Kasse geht, kann der Besitzer immer noch grundsätzlich - auch ohne Begründung - den Verkauf verweigern.)
Im anderen Fall, wenn zum Beispiel der Ladenbesitzer ein Plakat mit den Preisen an´s Schaufenster hängt und jemand auf dem Bürgersteig steht und diese Preise abschreibt, hat der Ladenbesitzer keine Chance, weil die Person eben auf öffentlichem Grund steht und damit nicht dem Hausrecht unterliegt.
Um es klar zu sagen: Es gibt kein "Recht auf das Aufschreiben von Preisen", dass einklagbar wäre. Wenn Du anderer Meinung bist, zeige mir bitte die entsprechenden Gesetze (aber auf Deutsch, mein Französisch ist ziemlich eingerostet).
(Alle Zitate aus Wikipedia)
2-mal bearbeitet. Zuletzt am 01.05.12 17:05.