Hitch schrieb:
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> Zu ersterem, ja, aber es verstößt eben gerade
> gegen das GG die Meinungsfreiheit durch ein nicht
> allgemeines Gesetz einzuschränken und öffnet
> Tür und Tor für willkürliche Meinungsverbote.
Volksverhetzung ist nach meinem Kenntnisstand kein Recht, das vom Grundgesetz garantiert wird.