I.C.H. schrieb:
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> "Legal" ist hier so eine Sache. Aus Sicht des
> Ansehenden mag das zwar nicht verboten sein,
> solange er es nicht herunterlädt. Aber aus Sicht
> des Uploaders definitiv. Die meisten, die sowas
> bei Youtube und Co. hochladen haben mit Sicherheit
> nicht die Erlaubnis des Rechteanbieters eingeholt.
Youtube hat das beste Rights-Management der Welt, die meisten (begrifflich und inhaltlich ohnehin streng indexierten) Videos werden binnen Minuten gelöscht. Aber wie gesagt - wo kein Widespruch eingelegt wird, da auch keine Löschung.
I.C.H. schrieb:
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> Auch wenn die Logik oder der gesunde
> Menschenverstand was anderes sagen mag: Vor
> Gericht interessiert das nicht, da ist nur der
> Gesetzestext relevant. Über Sinn und Unsinn kann
> man sich da an vielen Stellen streiten, nur Fakt
> ist: Egal wie man es dreht und wendet, es bleibt
> illegal Inhalte anzubieten, an denen man selber
> die entsprechenden Rechte nicht besitzt.
In Zeiten wie diesen ist das graue deutsche Rechtstheorie. Google handelt als US-Unternehmen nach den bewährten amerikanischen DMCA-Bestimmungen, wonach solange kein Gesetzesverstoß vorliegt, als der Plattformbetreiber alle inkriminierten Inhalte nach einem Hinweis des Rechteinhabers löscht (Indexierung inklusive).
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 03.03.15 20:14.