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Böhmermanns Anwalt prüft Klage gegen Kanzlerin Merkel
Die Casa "Schmähgedicht" erhält einen weiteren Nebenschauplatz: Der Anwalt des ZDF-Satirikers hat nach einem Bericht des Tagesspiegel die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel dazu aufgerufen, ihre frühere Aussage öffentlich als "in der Rückschau rechtswidrig" zu beurteilen. Ansonsten, so das Schreiben von Rechtsanwalt Christian Schertz, werde er seinem Mandanten den Gang vor das Bundesverfassungsgericht empfehlen. Worum geht es - Das "Schmähgedicht" Mit seinem satirischen "Schmähgedicht" hatte Jan Böhmermann in der "NEO Magazin Royale"-Ausgabe vom 31. März 2016 dem türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan den Unterschied zwischen in Deutschland erlaubter Meinungsäußerung und nicht erlaubten Aussagen (wegen Beleidigung) aufzeigen wollen - und hatte in diesem Kontext auch derbe Beleidigungen gegen Erdogan vorgetragen. Der türkische Präsident hatte daraufhin eine strafrechtliche Verfolgung nach §103 StGB wegen der Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts verlangt. Merkels Aussagen Damit die deutsche Staatsanwaltschaft ihre Untersuchungen einleiten konnte, bedurfte es der Zustimmung der Bundesregierung. Kanzlerin Angela Merkel hatte dem Anwaltsschreiben zufolge das Gedicht in dem Umfeld öffentlich als "bewusst verletzend" bezeichnet, die Regierung stimmte der Einleitung des Strafverfahrens zu. Der Vorwurf Das Anwaltsschreiben fordert nun von Merkel ein, diese Aussage zurückzunehmen und anzuerkennen, dass sie rechtswidrig gewesen sei. Hauptvorwurf ist, dass Merkel als Bundeskanzlerin - und somit "höchste Vertreterin der Exekutive" - keine Bewertung eines laufenden juristischen Verfahrens zugestanden habe. Darüber hinaus sei diese unrechtmäßige Aussage eine "Vorverurteilung" gewesen, die für Böhmermann "erhebliche Folgen ausgelöst habe". Drittens wird Merkel in dem Schreiben vorgeworfen, ihre Aussage nur aufgrund eines Video-Berichts auf Bild.de über das Schmähgedicht getroffen zu haben (der Tagesspiegel hatte entsprechende Auskünfte vom Kanzleramt eingeklagt). Der Artikel habe das Schmähgedicht aber in einer bearbeiteten Form gezeigt. Insbesondere seien einige Teile von Böhmermanns Beitrag herausgeschnitten gewesen - Böhmermann hatte durchgehend argumentiert, dass der satirische Beitrag bei der rechtlichen Betrachtung als Einheit zu sehen sei, weswegen eben auch die enthaltenen Beleidigungen nicht einzeln herausgegriffen und betrachtet werden dürften, da sie eben als Beispiel für nicht Erlaubtes stünden. Nach Einschätzung von Anwalt Schertz wäre es "bemerkenswert und auch rechtlich relevant", wenn Merkel ihre Aussagen nur aufgrund der Berichterstattung getätigt hätte. Merkel wird in dem Schreiben eine Woche Zeit eingeräumt, um Stellung zu nehmen. In der Hauptsache Zwischenzeitlich wurde die strafrechtliche Verfolgung nach §103 StGB von der deutschen Staatsanwaltschaft eingestellt, da "strafbare Handlungen nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen" waren (TV Wunschliste berichtete). Böhmermann und Erdogan streiten weiterhin privatrechtlich um die Frage, ob der Beitrag wegen beleidigenden Inhalts verboten wird oder unter der Kunstfreiheit gedeckt ist. Gegen ein zwischenzeitliches Urteil, nachdem die Wiederholung von sechs Textzeilen des Gedichts rechtens bleibe, hatten beide Seiten Berufung eingelegt (TV Wunschliste berichtete). 06.09.2017 - Dennis Braun/TV Wunschliste Bild: ARD/Screenshot [www.wunschliste.de]
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