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Böhmermanns Schmähgedicht: Erdogan legt Berufung ein
geschrieben von: TV Wunschliste, 12.07.17 13:51
Der Ärger um das umstrittene Schmähgedicht von Jan Böhmermann ist immer noch nicht ausgestanden. Im Februar hatte das Landgericht Hamburg das Urteil der Privatklage des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan gegen den Satiriker verkündet. Darin wurde Erdogans Klage in Teilen stattgegeben, wodurch bestimmte Passagen des Gedichts verboten wurden und nicht mehr veröffentlicht werden dürfen (TV Wunschliste berichtete). Doch damit gab sich Erdogan nicht zufrieden. Wie Spiegel Online berichtet, hat Erdogans Kölner Anwalt Mustafa Kaplan Berufung eingelegt mit dem Ziel, dass auch der Rest des Gedichts verboten wird. Sechs Zeilen sind aktuell noch erlaubt und laut Landgerichts-Urteil von der Meinungsfreiheit gedeckt. Jan Böhmermann selbst ging ebenfalls bereits in Berufung - seinerseits natürlich mit dem Ziel, dass das gesamte Schmähgedicht weiter verbreitet werden darf.

Laut Spiegel Online hat Erdogan jetzt mit der sogenannten Anschlussberufung reagiert. In einem 18-seitigen Schreiben wird Böhmermann Rassismus vorgeworfen, der sich nicht nur gegen Erdogan richte, sondern gegen das gesamte türkische Volk. Dies sei daran zu erkennen, dass während des entsprechenden Beitrags die türkische Fahne zu sehen war und türkische Untertitel eingeblendet wurden. Laut Erdogans Anwalt handle es sich um eine "Beleidigungsorgie mit Worten, die den Kläger genauso treffen sollten, wie in Deutschland lebende Türken seit Jahrzehnten rassistisch beleidigt werden - insbesondere durch rechtsextremistische Kreise". Darüber hinaus würden Beleidigungen mit sexistischem Inhalt in der türkischen Gesellschaft als "besonders schwerwiegend" empfunden. Erdogan sei in seiner Würde als Mensch entkleidet worden. Der Anwalt argumentiert, dass das Gedicht keine Satire sei, sondern diese Kunstform lediglich als Vehikel missbraucht wurde, um Erdogan zu beleidigen.

Nach der Ausstrahlung der betreffenden Ausgabe des "Neo Magazin Royale" vom 31. März 2016 hatte Erdogan neben der zivilrechtlichen Klage auch nach einer strafrechtlichen Verfolgung nach §103 StGB wegen der Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts verlangt. Diesem Verlangen stimmte Bundeskanzlerin Angela Merkel zu. Doch die Mainzer Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen den ZDF-Moderator im Oktober 2016 eingestellt, da "strafbare Handlungen nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen" waren (TV Wunschliste berichtete). Es entbrannte eine Debatte um den entsprechenden Paragrafen. Merkel und weitere Politiker setzten sich für eine Abschaffung ein. Der Bundesrat stimmte vor wenigen Tagen zu. Zum 1. Januar 2018 wird der Paragraf gestrichen.

12.07.2017 - Glenn Riedmeier/TV Wunschliste
Bild: obs/ZDFneo/Ben Knabe


[www.wunschliste.de]

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  Böhmermanns Schmähgedicht: Erdogan legt Berufung ein
TV Wunschliste 12.07.17 13:51 716 
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BlackOak 12.07.17 14:17 350 
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linkin_park 13.07.17 11:03 367 
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Puri 12.07.17 16:54 375 
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M.D.Krauser 12.07.17 17:00 378 
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Kate 14.07.17 10:39 316 
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Kate 17.07.17 11:47 319 
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andreas_n 17.07.17 12:17 256 
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Kate 17.07.17 13:22 237 
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tiramisusi 17.07.17 13:46 295 
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tiramisusi 17.07.17 10:10 245 


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