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Urteil im Böhmermann/Erdogan-Zivilprozess: Teile des Schmähgedichts bleiben verboten
geschrieben von: TV Wunschliste, 10.02.17 10:35
Nachdem es für Jan Böhmermann zuletzt vermehrt positive Nachrichten gab und er jüngst für sein "Neo Magazin Royale" mit dem "Deutschen Fernsehpreis" aufgezeichnet wurde, folgt nun eine Schlappe von juristischer Seite: Das Landgericht Hamburg hat heute das Urteil der Privatklage von Präsident Recep Tayyip Erdogan gegen den Satiriker aufgrund des berüchtigten "Schmähgedichts" verkündet. Das Landgericht gab Erdogans Klage in Teilen statt. Demnach bleiben bestimmte Passagen des Gedichts verboten und dürfen weiterhin nicht mehr veröffentlicht werden. Rechtskräftig ist das Urteil allerdings noch nicht und Böhmermann kann gegen diese Entscheidung eine Berufung einlegen.

Sollte es dazu kommen, muss sich das Hanseatische Oberlandesgericht mit dem Fall befassen. Sowohl Böhmermanns als auch Erdogans Anwälte hatten im Vorfeld angekündigt, dass sie im Fall einer Niederlage den weiteren Rechtsweg beschreiten wollen. Das Verfahren hatte bereits im Mai ein Vorspiel, als das Hamburger Gericht in einer einstweiligen Verfügung Böhmermann bis zur endgültigen gerichtlichen Erklärung untersagte, gewisse Aussagen des "Schmähkritik" betitelten Textes zu wiederholen.

Neben der zivilrechtlichen Klage hatte Erdogan auch nach einer strafrechtlichen Verfolgung nach §103 StGB wegen der Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts verlangt. Diesem Verlangen stimmte Bundeskanzlerin Angela Merkel zu. Doch die Mainzer Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen den ZDF-Moderator im Oktober 2016 eingestellt, da "strafbare Handlungen nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen" waren (TV Wunschliste berichtete).

Darüber hinaus führte der Vorfall dazu, dass der entsprechende Paragraph auf der Streichliste vieler Politiker steht.

10.02.2017 - Glenn Riedmeier/wunschliste.de
Bild: obs/ZDFneo/Ben Knabe


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