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Millionenschwere Bußgelder gegen RTL und ProSiebenSat.1
Wegen wettbewerbswidriger Absprachen hat das Bundeskartellamt millionenschwere Bußgelder gegen RTL und ProSiebenSat.1 verhängt. Beide Mediengruppen haben sich außerdem gegenüber der Behörde verpflichtet, die digitale Grundverschlüsselung ihrer SD-Programme für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren aufzuheben. In den Jahren 2005 und 2006 sollen sich die beiden führenden privaten Mediengruppen darauf verständigt haben, "ihre digitalen Free-TV-Programme in SD-Qualität zukünftig nur noch verschlüsselt auszustrahlen und dafür ein zusätzliches Entgelt zu verlangen", erläutert Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, die konkreten Vorwürfe. "Zugleich beabsichtigten die Sendergruppen, durch technische Maßnahmen wie Anti-Werbeblocker und Kopierschutzfunktionen die Nutzungsmöglichkeiten der Programmsignale für den Fernsehzuschauer zu beschränken", so Mundt weiter. Die Umsetzung dieser Absprachen bei den Übertragungswegen Kabel, Satellit und IPTV sei mindestens bis Mai 2010 erfolgt. In jenem Monat waren bei beiden Unternehmen Durchsuchungen vorgenommen worden. Gegen RTL und ProSiebenSat.1 sowie gegen zwei namentlich nicht genannte Einzelpersonen hat das Bundeskartellamt nun Bußgelder in einer Gesamthöhe von 55 Millionen Euro verhängt. Zudem haben beide Sendergruppen verbindlich zugesagt, ab 2013 mindestens zehn Jahre lang auf die Grundverschlüsselung ihrer Free-TV-Programme in Standardqualität zu verzichten. Somit entfällt für die Unternehmen nun die Grundlage für die Entgelterhebung gegenüber Kabelnetzbetreibern. Die digitale Grundverschlüsselung besteht zu Beginn des kommenden Jahres noch für die Kunden von Kabel Deutschland und kleineren Anbietern wie Tele Columbus. Unitymedia hatte vor wenigen Tagen bereits die Aufgabe der Grundverschlüsselung zum 2. Januar 2013 angekündigt, um die an eine Fusion mit Kabel BW geknüpften Bedingungen zu erfüllen. Die Bußgeldbescheide sind derzeit allerdings noch nicht rechtskräftig. Nach Angaben des Bundeskartellamts haben jedoch beide Unternehmen bereits einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung ("Settlement") zugestimmt. Nicht betroffen von den Maßnahmen sind die HD-Programme der Mediengruppen. 28.12.2012 - Michael Brandes/wunschliste.de Bild: Bundeskartellamt [www.wunschliste.de] In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.
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