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Rundfunkgebühren für Internet-PCs sind rechtens
Für internetfähige PCs müssen weiterhin Rundfunkgebühren entrichtet werden. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht zur Entscheidung angenommen. Der Beschwerdeführer werde durch die Erhebung von Rundfunkgebühren für seinen internetfähigen PC nicht in seinen Grundrechten verletzt. Der internetfähige PC sei ein Rundfunkempfangsgerät, das der Beschwerdeführer zum Empfang bereithalte, argumentiert das Bundesverfassungsgericht. Es handele sich nicht um eine Steuer, sondern um eine Vorzugslast. Die Gebühr sei an den Status als Rundfunkteilnehmer geknüpft, der durch das Bereithalten eines Rundfunkempfangsgerätes begründet werde. Eine Gebührenpflicht für internetfähige PCs sei zudem weder unverhältnismäßig noch unangemessen. Sie stelle ein wirksames und erforderliches Mittel zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dar. Zudem werde der Beschwerdeführer "nicht unmittelbar daran gehindert, sich aus dem sonstigen Angebot des Internets zu informieren, sondern hierfür lediglich mit einer verhältnismäßig niedrigen Zahlungsverpflichtung in Höhe der Grundgebühr belastet. Dieser nur geringen Beeinträchtigung der Informationsfreiheit steht mit der Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein Zweck von einigem Gewicht gegenüber." SWR-Justitiar Hermann Eicher, in der ARD federführend für das Gebührenrecht zuständig, begrüßt die Entscheidung und sieht darin auch eine grundsätzliche Bedeutung für das neue Gebührenmodell: "Das Bundesverfassungsgericht betont in diesem Beschluss die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als herausragendes Rechtsgut. Verschlüsselungsmodelle, die von Kritikern des neuen Rundfunkbeitrags immer wieder als Alternative zur Beitragspflicht ins Spiel gebracht werden, erteilt das Bundesverfassungsgericht eine klare Absage und erklärt sie für nicht vereinbar mit dem Grundversorgungsauftrag." Die Entscheidung enthalte zudem auch für die vor dem bayerischen Verfassungsgerichtshof anhängige Klage gegen den neuen Rundfunkbeitrag "wertvolle weitere Hinweise", so Eichler. Nach dem neuen Modell, das zum 1. Januar 2013 in Kraft tritt, muss künftig jeder Haushalt den monatlichen Betrag von derzeit 17,98 Euro entrichten - unabhängig davon, ob Fernseher, Radio oder PC vorhanden sind. 02.10.2012 - Michael Brandes/wunschliste.de Bild: ARD/ZDF [www.wunschliste.de] In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.
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