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Re: Bundesfinanzhof: "Big Brother"-Teilnahme gilt als Arbeit
geschrieben von: satsche, 09.06.12 10:23
Ist es nicht egal, ob er was verschenkt hat oder nicht? "Verdient" hat er das Geld doch schließlich.

Und wenn er was verschenkt hat, müsste der Beschenkte dann nicht auch Schenkungssteuer zahlen?

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  Bundesfinanzhof: "Big Brother"-Teilnahme gilt als Arbeit
wunschliste.de 08.06.12 09:57 583 
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SAS Prinz Malko 08.06.12 10:57 254 
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