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Bundesanstalt für Arbeit: Unzulässige Imagewerbung im öffentlich-rechtlichen TV
Zur Aufbesserung ihres Images hat die Bundesanstalt für Arbeit den Sendern ZDF, RBB und MDR Geld für TV-Beiträge überwiesen und auch "Themenanregungen" gegeben. Dies veröffentlichte der Journalist Thomas Leif in seinem jüngsten Buch "Beraten und verkauft - McKinsey & Co."
Ein Prüfbericht des Bunderechnungshofs vom Juni des vergangenen Jahres, aus dem die "Süddeutsche Zeitung" zitiert, kam zu folgendem Ergebnis: Die Dachgesellschaft der deutsche Arbeitsämter habe durch gezielte Medienkooperation ihre Akzeptanz erhöhen und eine kritische Berichterstattung vermindern wollen. Dies sei nicht zulässig. Die Bundesagentur für Arbeit habe TV-Beiträge für die ZDF-Sendung "Volle Kanne", für "Jojo - das Jobjournal" im MDR sowie "Arbeitsmarkt aktuell" im RBB finanziert. Dadurch seien Themen platziert worden, die "sonst nicht im notwendigen Umfang produziert und publiziert würden". Die Bundesagentur habe dabei die von den Produzenten erstellten Dreh- und Sendekonzepte regelmäßig freigegeben. "Die Beiträge hatten eine Länge zwischen 4 und 20 Minuten. Die Bundesagentur wendete pro Beitrag zwischen rund 3.500 und 26.000 Euro auf", ergab die Prüfung des Rechnungshofs. Das ZDF und der RBB haben mittlerweile das Themen-Placement gestoppt. Der MDR - laut BA-Sprecher John-Philip Hammersen wegen der hohen Arbeitslosigkeit im Osten "Wunschpartner" des Geschäfts - ist noch dabei. 10.05.2006 - Jutta Zniva/Quelle: deutschlandradio.de; digitalfernsehen.de/ddp In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.
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